Burgenländisches Luftreinhalte- und Heizungsanlagenrecht
(LHG 1999, LHG-VO 2000)
Übersicht:
- Was
ist bei der Anschaffung einer Heizung zu beachten?
- Wenn
der Anschluss an einen Kamin erforderlich ist
- Welche
Brennstoffe?
- Ölheizungen
- Verboten
sind Brennstoffe
- Muss
ich meine Heizung überprüfen lassen?
- Wer
überprüft meine Heizung?
- Was
kostet die Überprüfung?
- Was
ist beim Betrieb der Heizung zu beachten?
- Wohin
kann man sich wenden?
- Darf
ich alle Heizungen weiter verwenden?
Was
ist bei der Anschaffung einer Heizung zu beachten?
Beim Kauf eines Ofens oder eines Heizkessels muss besonders
geachtet werden, dass fertige Geräte mit Typenschild,
CE - Kennzeichen und einer technischen Dokumentation
geliefert werden. Auf der Rechnung sollte die Einhaltung
der Bestimmungen des Gesetzes bestätigt werden. |
| Wenn
der Anschluss an einen Kamin erforderlich ist,
so muss der Rauchfangkehrermeister die Eignung überprüfen
und einen Kaminbefund ausstellen.
Nach der Aufstellung oder dem Einbau muss ein befugter
Fachmann einen Abnahmebefund ausstellen.
Der
Hafnermeister stellt Berechnungsunterlagen beim Einbau
von Kachelöfen als Nachweis für die Einhaltung
des Gesetzes bei. Hat der Ofen oder die Heizung mehr
als 4 kW, muss dem Bürgermeister die Inbetriebnahme
angezeigt werden. Eine Baubewilligung ist nicht mehr
erforderlich. |
Welche
Brennstoffe?
Als Festbrennstoff dürfen übliche Stoffe wie
Kohle, Koks, Holz (trocken!), Hackschnitzel und Pellets
verwendet werden. Kartonagen bzw. Papier dürfen
nur zum Anfeuern eingeheizt werden. |
| Gasbrennstoffe
wie Erdgas oder Flüssiggas können ebenfalls
eingesetzt werden, beim Einbau eines Gastanks ist noch
eine Genehmigung nach dem Gasgesetz notwendig. |
| Ölheizungen,
die in Grundwasserschutz- oder Schongebieten errichtet
werden, brauchen eine wasserrechtliche Bewilligung der
Bezirkshauptmannschaft. |
| Verboten
sind Brennstoffe mit starker Rauchentwicklung, unzumutbarer
Geruchsbelästigung, Holzabfälle mit Holzschutzmittel
oder Kunststoffbeschichtung, Altöle und Abfälle
und mit zu hohem Schwefelgehalt: |
Feste
Brennstoffe (Kohle, Koks):
Maximal 0,30 g/MJ für Anlagen bis 350 kW
Maximal 0.20 g/MJ für Anlagen über 350 kW
Heizöl:
Maximal 0,10 % bis 70 kW (Ofenöl extra leicht)
Maximal 0.02 % über 70 kW (Extra leicht und leicht) |
Muss
ich meine Heizung überprüfen lassen?
Jede automatisch beschickte Feststoffheizung und Heizung
für Öl und Gas mit einer Nennwärmeleistung
von mehr als 8 kW und händisch beschickte Heizung
mit mehr als 15 kW muss regelmäßig überprüft
werden. |
| Heizungen,
die vor dem 1. Juli 2000 in Betrieb genommen wurden,
sind alle zwei Jahre zu überprüfen, Heizungen
mit mehr als 50 kW Nennwärmeleistung müssen
jährlich überprüft werden. |
| Automatisch
beschickte Feststoffheizungen und Heizungen für
Gas oder Heizöl extra leicht mit einer Nennwärmeleistung
bis 26 kW, die nach dem 1. Juli 2000 in Betrieb genommen
wurden oder Altanlagen, die dem Gesetz schon entsprechen,
sind alle drei Jahre zu überprüfen. |
Wer
überprüft meine Heizung?
Die Überprüfung der Heizanlage kann der Rauchfangkehrer,
der Installateur, Techniker einer Prüfanstalt,
ein Ziviltechniker oder ein Amtssachverständiger
vornehmen und muss das Ergebnis in ein Prüfbuch,
das bei der Anlage aufbewahrt werden muss, eintragen.
Die Installateure und Rauchfangkehrer haben eine Prüfnummer
durch die Landesregierung erhalten. Der Rauchfangkehrer
muss die Eintragungen im Prüfbuch kontrollieren. |
Was
kostet die Überprüfung?
Bis 50 kW Nennheizleistung maximal ATS 500,-- (€
36,34), ab 50 kW nach Zeitaufwand, maximal ATS 250,--
(€ 18,17) pro halber Stunde. Für die Kontrolle
des Prüfbuches kann der Rauchfangkehrer ATS 75,--
(€ 5,45) verrechnen. In den genannten Beträgen
ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. |
Was
ist beim Betrieb der Heizung zu beachten?
Die Betriebsanleitung enthält wertvolle Informationen
für einen störungsfreien und sparsamen Betrieb
der Heizung. Händisch beschickte Feststoffheizungen
können bei falscher Handhabung hohe Emissionen
und auch Schäden am Kamin verursachen. Besonders
wichtig ist der geeignete Brennstoff (Betriebsanleitung)
für die verschiedenen Heizanlagentypen.
Beim Kauf von Koks, Kohle oder Öl sollte der Schwefelgehalt
auf der Rechnung angegeben werden. Regelmäßige
Wartung durch den Fachmann und Putzen des Kessels spart
Energiekosten und schont die Umwelt. |
Wohin
kann man sich wenden?
Errichtung: Bürgermeister, Rauchfangkehrer, Installateur
Beschwerden: Bürgermeister
Technische Fragen: Prüforgane |
| Darf
ich alle Heizungen weiter verwenden?
Ja, wenn sie den Vorschriften für Altanlagen
entsprechen.
Nein, wenn Bestimmungen für Altanlagen nicht
eingehalten (Wirkungsgrad, Schwefelgehalt für
Öl Heizöl leicht Heizungen unter
70 kW, Emissionen) werden.
Die
Überprüfungen können auch jeweils innerhalb
eines Monats vor oder nach dem sich aus dieser Aufstellung
ergebenen Zeitpunkt erfolgen, ohne daß sich
der Termin für die nächste Überprüfung
verschiebt.
Die Messberichte sind aufzubewahren und auf Verlangen
der Behörde oder dem zuständigen Rauchfangkehrerbetrieb
vorzulegen.
>>
LRH-Gesetz
in Niederösterreich
>> LRH-Gesetz
in Wien
|
| |
Aktuelles
Rundschreiben "Jetzt wird eingeheizt!"
zum Nachlesen - Juni04 - was alles geboten wird >
Direktdownload
>>>
Aktion für Ihre gesetzliche Abgasmessung
um 21,80 Euro
>>> mehr zum Thema
Für Anfragen
oder Problemlösungen rund um's Heizen, Bauen und Wohnen stehe
ich Ihnen jederzeit Telefonisch zur Verfügung.
¬
Roman Nimmrichter
Heizungstechniker, Rauchfangkehrermeister
»
Tel: 0664 - 890 860 5
»
Nutzen Sie das Mailformular «
Ihre Nachricht habe ich sofort an meinem Telefon
|