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Impressum:

Roman Nimmrichter
Rauchfangkehrermeister

Bahnhofstr. 26
A-7443 Rattersdorf

Tel:
+43 (0)664 / 890 860 5


 

 
 

» Gesetze rund um's Bauen, Wohnen, Heizen «  


Förderung für Alternativenergieanlagen


Für die Errichtung von Alternativenergieanlagen,
wie z.B. Wärmepumpe, Sonnenheizanlage, Klimakammerheizung, Hackschnitzel-, Stückholzvergaser- oder Pelletsheizung, sowie Photovoltaikanlagen kann ein nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 30 % der Gesamtkosten der Anlage gewährt werden.

H ö c h s t f ö r d e r u n g s b e i t r a g bei
Brauchwasserwärmepumpen bis 300 l mit ATS 15.000,- (€ 1.090,09)

Einzelalternativenergieanlagen mit ATS 20.000,- (€ ,1.453,46)

Alternativenergieanlagen mit Einbindung in eine Heizungsanlage mit ATS 30.000,- (€ 2.180,19) und Kombinierte Alternativenergieanlagen mit ATS 20.000,- (€ 1.453,46) je Anlage

Die Errichtung von Alternativenergieanlagen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten kann mit einem nichtrückzahlbaren Beitrag im Ausmaß von 30 v.H. der Gesamtbaukosten der Anlage gefördert werden.

Bei Gewährung eines nichtrückzahlbaren Beitrages für Alternativenergieanlagen sind die Bestimmungen bezüglich der Nutzflächenbeschränkung sowie des höchstzulässigen Haushaltseinkommens nicht anzuwenden.

Das Ansuchen kann nach Fertigstellung der Alternativenergieanlage(n) unter Anschluß der im Antragsformular angeführten Unterlagen beantragt werden.

Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt im Anschluss an die Zusicherung (Bewilligung) der Förderung.


U N T E R L A G E N um Gewährung eines Förderungsbeitrages für Alternativenergieanlagen sende ich Ihnen bei Interesse zu.

Unterlagen, die grundsätzlich einem Ansuchen um Förderung von Alternativenergieanlagen anzuschließen sind (im Detail im Antragsformular ersichtlich):
Staatsbürgerschaftsnachweis in Kopie bzw. Nachweis betreffend die Gleichstellung eines nicht österreichischen Staatsbürgers

gemeindeamtlich bestätigter maßstabsgetreuer Bestandsplan (Grundriß) unter Anführung der Nutzfläche

mit einem "Baufreigabe" - Vermerk" bzw. "Baubewilligung" - Vermerk versehene Unterlagen (Bauplan, Baubeschreibung, gegebenenfalls Baubewilligungsbescheid) - falls erforderlich

wasserrechtliche Bewilligung (falls erforderlich)

Genehmigung der Burgenländischen Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG) für die Netzparallelbetrieb (nur bei Photovoltaikanlagen)

saldierte Originalrechnung(en) oder Originalrechnung(en) samt Nachweis der Bezahlung


Abnahmeprotokoll = Bestätigung von einer konzessionierten Installations- oder Erzeugerfirma über die sachgemäße Installierung der Anlage oder des Anschlusses an das Fernwärmenetz (Formblatt)

bei Solaranlagen (Sonnenkollektoren oder Photovoltaik) ein Foto (Gesamtansicht des Objektes mit montierter Anlage).

 

Für Anfragen oder Problemlösungen rund um's Heizen, Bauen und Wohnen stehe ich Ihnen jederzeit Telefonisch zur Verfügung.

¬ Roman Nimmrichter
   Heizungstechniker, Rauchfangkehrermeister

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Tel: 0664 - 890 860 5

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