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*alle Angaben ohne Gewähr*
Förderung
für Alternativenergieanlagen
Für die Errichtung von Alternativenergieanlagen,
wie z.B. Wärmepumpe, Sonnenheizanlage, Klimakammerheizung,
Hackschnitzel-, Stückholzvergaser- oder Pelletsheizung, sowie
Photovoltaikanlagen kann ein nichtrückzahlbarer Beitrag im
Ausmaß von 30 % der Gesamtkosten der Anlage gewährt
werden.
H
ö c h s t f ö r d e r u n g s b e i t r a g bei
Brauchwasserwärmepumpen bis 300 l mit ATS 15.000,- (€
1.090,09)
Einzelalternativenergieanlagen
mit ATS 20.000,- (€ ,1.453,46)
Alternativenergieanlagen
mit Einbindung in eine Heizungsanlage mit ATS 30.000,- (€
2.180,19) und Kombinierte Alternativenergieanlagen mit ATS 20.000,-
(€ 1.453,46) je Anlage
Die Errichtung von Alternativenergieanlagen in Gebäuden mit
mehr als zwei Wohneinheiten kann mit einem nichtrückzahlbaren
Beitrag im Ausmaß von 30 v.H. der Gesamtbaukosten der Anlage
gefördert werden.
Bei
Gewährung eines nichtrückzahlbaren Beitrages für
Alternativenergieanlagen sind die Bestimmungen bezüglich
der Nutzflächenbeschränkung sowie des höchstzulässigen
Haushaltseinkommens nicht anzuwenden.
Das
Ansuchen kann nach Fertigstellung der Alternativenergieanlage(n)
unter Anschluß der im Antragsformular angeführten Unterlagen
beantragt werden.
Die
Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt im Anschluss an die
Zusicherung (Bewilligung) der Förderung.
U N T E R L A G E N um Gewährung eines Förderungsbeitrages
für Alternativenergieanlagen sende ich Ihnen bei Interesse
zu.
Unterlagen, die grundsätzlich einem Ansuchen um Förderung
von Alternativenergieanlagen anzuschließen sind (im Detail
im Antragsformular ersichtlich):
Staatsbürgerschaftsnachweis in Kopie bzw. Nachweis betreffend
die Gleichstellung eines nicht österreichischen Staatsbürgers
gemeindeamtlich
bestätigter maßstabsgetreuer Bestandsplan (Grundriß)
unter Anführung der Nutzfläche
mit
einem "Baufreigabe" - Vermerk" bzw. "Baubewilligung"
- Vermerk versehene Unterlagen (Bauplan, Baubeschreibung, gegebenenfalls
Baubewilligungsbescheid) - falls erforderlich
wasserrechtliche
Bewilligung (falls erforderlich)
Genehmigung
der Burgenländischen Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG)
für die Netzparallelbetrieb (nur bei Photovoltaikanlagen)
saldierte
Originalrechnung(en) oder Originalrechnung(en) samt Nachweis der
Bezahlung
Abnahmeprotokoll = Bestätigung von einer konzessionierten
Installations- oder Erzeugerfirma über die sachgemäße
Installierung der Anlage oder des Anschlusses an das Fernwärmenetz
(Formblatt)
bei
Solaranlagen (Sonnenkollektoren oder Photovoltaik) ein Foto (Gesamtansicht
des Objektes mit montierter Anlage).
Für Anfragen
oder Problemlösungen rund um's Heizen, Bauen und Wohnen stehe
ich Ihnen jederzeit Telefonisch zur Verfügung.
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Roman Nimmrichter
Heizungstechniker, Rauchfangkehrermeister
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Tel: 0664 - 890 860 5
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